Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

Die EU-DS-GVO gilt ab 25. Mai 2018 und soll das Datenschutzniveau innerhalb der EU angleichen und die Rechte der Betroffenen stärker schützen. Sowohl für Unternehmen als auch für Betroffene gibt es im Datenschutz zahlreiche und weitreichende Änderungen zu beachten. Die notwendigen (Neu)Regelungen müssen festgelegt und deren Implementierungen durchgeführt werden!

Wer muss die EU DSGVO beachten?

Die DS-GVO gilt für jede Person oder Organisation, die personenbezogene Daten elektronisch oder nicht automatisiert in einer strukturierten Ablage verarbeitet.
Betroffen von der DS-GVO sind folglich

•    Unternehmen,
•    Vereine,
•    Verbände,
•    Parteien,
•    Stiftungen,
•    Körperschaften des öffentlichen Rechts und Einrichtungen des Bundes, der Länder und Kommunen.

Die Vorschriften der DS-GVO sind von einem Ein-Personen-Unternehmen genauso einzuhalten wie von einem Konzern.

Sanktionen und Rechtsbehelfe

Der Gesetzgeber prüft mit permanent steigender Aufmerksamkeit die Einhaltung und Umsetzung der festgelegten Regelungen. Bei Datenschutzverstößen müssen Unternehmen mit hohen Bußgeldern (20 Mio. bzw. 4% vom Weltjahresumsatz), Imageschäden sowie weiteren Haftungsrisiken rechnen. Für festgestellte Verstöße haften jeweils der Inhaber und/oder gesetzliche Vertreter persönlich! Also Sie, der Chef bzw. die Geschäftsleitung des Unternehmens.

Was ändert sich für Sie und Ihr Unternehmen?

•    Die Sensibilität für das Thema Datenschutz muss und wird stark steigen!
•    Umfangreiche Nachweise sind zu führen!
•    Haftungsrahmen und Haftungshöhe erhöhen sich erheblich!
•    Erhöhte Hinweis und Aufklärungspflichten
•    Anzeigepflichte für Datenschutzverletzungen
•    ……….
•    In jedem Fall ein erhöhter Aufwand!!!!!!!!

Sind Sie ausreichend vorbereitet?

Wir können Ihr Externer Datenschutzbeauftragter sein!

 

Unsere Leistungen als Externer Datenschutzbeauftragter;
Sicherheit in drei Stufen

Greifen Sie auf externen Rat zurück und sparen Sie Zeit und Kosten
Wir stellen Ihrem Unternehmen bei Bedarf einen externen Datenschutzbeauftragten zur Seite. So sparen Sie unter anderem die Kosten für die Freistellung, die Ausbildung und laufende Schulung
Ihres internen Datenschutzbeauftragten.

Basic


Basisschutz kleiner Unternehmen (mit bis zu 50 Mitarbeitern) mit geringen Verarbeitungen persönlicher Daten

DSGVO-konformer Datenschutz
monatliche Stellung eines externen Datenschutz beauftragten
Erstellung Datenschutz Dokumentation
[beinhaltete Leistungen:
* Verarbeitungsverzeichnis
* 5 Verarbeitungen p.a.
* Technisch organisatorische Maßnahmen
* jährlicher Tätigkeitsbericht]
- Datenschutzkonzept
- Mitarbeiterverpflichtung auf das Datengeheimnis
- 1 Stunden pro Quartal: Kommunikation mit Ansprechpartner und/oder Geschäftsleitung und/oder Mitarbeitern und/oder Aufsichtsbehörde
- 4 x pro Jahr je 1,5 Stunden fixe Termine zur Prüfung des Arbeitsstandes, für Begehung(en) vor Ort, oder Einweisung(en) der Mitarbeiterinnen
* Mindestvertragslaufzeit: ein Jahr





Premium


Schutz Unternehmen mittlerer Größe (bis zu 100 Mitarbeiter) und Verarbeitung persönlicher Daten

 

DSGVO-konformer Datenschutz
monatliche Stellung eines externen Datenschutz beauftragten
Erstellung Datenschutz Dokumentation
[beinhaltete Leistungen:
* Verarbeitungsverzeichnis
* 10 Verarbeitungen p.a.
* Technisch organisatorische Maßnahmen
* jährlicher Tätigkeitsbericht]
- Datenschutzkonzept
- Mitarbeiterverpflichtung auf das Datengeheimnis
- Datenschutz Beratung / Schulung 8h inkl. p.a.[z.B.:
* Beratung zu Auftragsdatenverarbeitung
* Übernahme Auskunftspflicht
* Datenschutzerklärung
* Datenschutz Folgeabschätzung]
- 1,5 Stunden pro Quartal: Kommunikation mit Ansprechpartner und/oder Geschäftsleitung und/oder Mitarbeitern und/oder Aufsichtsbehörde
- 4 x pro Jahr je 2 Stunden fixe Termine zur Prüfung des Arbeitsstandes, für Begehung(en) vor Ort, oder Einweisung(en) der Mitarbeiterinnen
* Mindestvertragslaufzeit: ein Jahr

 Experte


Umfassender Schutz für ein Unternehmen mit bis zu 200 Mitarbeitern


DSGVO-konformer Datenschutz
monatliche Stellung eines externen Datenschutz beauftragten
Erstellung Datenschutz Dokumentation
[beinhaltete Leistungen:
* Verarbeitungsverzeichnis
* 20 Verarbeitungen p.a.
* Technisch organisatorische Maßnahmen
* jährlicher Tätigkeitsbericht]
- Datenschutzkonzept
- Mitarbeiterverpflichtung auf das Datengeheimnis
- Datenschutz Beratung / Schulung 20h inkl. p.a. [z.B.:
* Beratung zu Auftragsdatenverarbeitung
* Übernahme Auskunftspflicht
* Datenschutzerklärung
* Datenschutz Folgeabschätzung]
- 3 Stunden pro Quartal: Kommunikation mit Ansprechpartner und/oder Geschäftsleitung und/oder Mitarbeitern und/oder Aufsichtsbehörde
- 4 x pro Jahr je 3 Stunden fixe Termine zur Prüfung des Arbeitsstandes, für Begehung(en) vor Ort, oder Einweisung(en) der Mitarbeiterinnen
* Mindestvertragslaufzeit: ein Jahr

 



 
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